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Welche Motorradversicherung sollte man haben?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist, wie Sie wissen, für jedes Kraftrad gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflicht, als gesetzliche Pflichtversicherung, versichert den Schaden, der anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall entsteht. Den Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung müssen Sie, wenn Sie Ihr Motorrad beim Straßenverkehrsamt anmelden, mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB, früher Doppelkarte) schon nachweisen, damit Sie Ihr Motorrad anmelden können.
Schäden am eigenen Motorrad können Sie zusätzlich mit der Teilkaskoversicherung oder noch weitreichender mit einer Vollkaskoversicherung absichern. Die Vollkaskoversicherung ist besonders für neue Motorräder geeignet, wird aber anders als die Haftpflichtversicherung, die alle Schäden beim Unfallgegner begleicht, vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Die freiwilligen Kaskoversicherungen sichern somit Schäden an Ihrem eigenen Kraftrad ab.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Der Halter eines Kraftrades wie, Motorräder Leichtkraftroller Leichtkrafträder Trikes und Quads usw. ist gesetzlich verpflichtet für alle Schäden, die durch sein Kraftrad verursacht werden, mit einer Haftpflichtversicherung abzudecken. Die Haftpflichtversicherung schützt somit den Halter, Eigentümer und Fahrer eines Kraftrades vor Schadenersatzansprüchen anderer Verkehrsteilnehmer. Die Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden, wie Instandsetzungskosten am gegnerischen Fahrzeug, sowie Heilkosten und auch eventuell anfallendes Schmerzensgeld bei Personenschäden und weitere Vermögensschäden ab.
Beim Baisschutz eines Versicherers beträgt die Versicherungssumme meist 50 Mio. € pauschal, beim Komfortschutz, der von Versicherer zu Versicherer auch anders heißen kann, beträgt er meist 100 Mio. € pauschal. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme besteht dieser Schutz in ganz Europa. Falls Sie Ihr Motorrad auch im außereuropäischen Ausland nutzen wird der Versicherungsschutz meist teuerer. Auch werden durch die Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche anderer Verkehrsteilnehmer kostenfrei abgewehrt.
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sichern Schäden am eigenen Motorrad ab
Anders als eine Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kaskoversicherung bietet aber weitreicherenden Schutz und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Motorrad entstehen. Dieser erweiterte Versicherungsschutz lohnt sich durchaus bei neuen oder teueren Motorrädern. Um die Versicherungsbeiträge bei Koskoversicherungen zu senken können Sie, bei einem Schadensfall einen Anteil selbst zahen, die sogenannte Selbstbeteiligung.
Welche Schäden sind durch eine Kaskoversicherung versichert?
Bei der Teilkaskoversicherung sind dies meist:
Brand oder Explosion Diebstahl Glasschäden Marderbiss inklusive Folgeschäden Raub Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung Zusammenstoß mit Tieren
Bei der Vollkaskoversicherung sind dies meist:
Beschädigung durch unbekannte Dritte Fahrerflucht Schäden am eigenen Fahrzeug die selbst verschuldet sind Vandalismus
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